Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Die Evangelische Jugend im Dekanat Neustadt a.d. Aisch ist ein nichtkommerzieller Anbieter von Jugendreisen. Mit unseren Angeboten möchten wir die Botschaft von Jesus Christus lebendig werden lassen und jungen Menschen aus unserem Dekanat nahe bringen. Darum werden alle Maßnahmen von kirchlichen und öffentlichen Stellen bezuschusst. Die restlichen Kosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.


§2 Es werden nur schriftliche und Online Anmeldungen über unsere Website berücksichtigt. Nach der Anmeldung bekommen Sie telefonisch, oder per Mail die Anmeldung bestätigt, damit kommt ein Reisevertrag zu Stande. Als schriftliche Anmeldebestätigung gilt der Teilnehmerinformationsbrief, den wir einige Wochen vor Freizeitbeginn zu senden.


§3 Nachdem Sie den Teilnehmerinformationsbrief erhalten haben, überweisen Sie bitte sofort den angegebenen Teilnehmerbetrag auf unser Konto.


§4 Falls alle Plätze der Freizeitmaßnahme belegt sind, werden Sie auf eine Warteliste gesetzt. Wird ein Platz frei, werden Sie telefonisch benachrichtigt.


§5 Absagen müssen schriftlich bei der Evangelischen Jugend Dekanat Neustadt a.d. Aisch eingehen. Bis 35 Tage vor der Freizeit werden bei Absagen 10.- Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei Absagen unter 35 Tagen werden 50% des Teilnehmerbeitrages fällig, bei Absagen unter 7 Tagen vor der Freizeit müssen 80% des Teilnehmerbeitrages entrichtet werden. Wir empfehlen dringend, eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.


§6 Wir können vom Vertrag bis zu 7 Tagen vor der Maßnahme zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei der Absage einer Maßnahme durch den Veranstalter entstehen für den Teilnehmenden keine Schadensersatzansprüche. Der entrichtete Teilnehmerbetrag wird selbstverständlich erstattet.


§7 Durch den Veranstalter besteht kein Versicherungsschutz. Wir empfehlen, eine Reisekrankenversicherung, eine Reisekostenrücktrittsversicherung eine Privathaftpflicht und eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.


§8 Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der Freizeitleitung Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann die Freizeitleitung einen Teilnehmenden nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten und auf deren Kosten von der Freizeit verweisen.


§9 Menschen mit politisch und religiös extremen Meinungen sind bei Veranstaltungen der Evang. Jugend im Dekanat Neustadt a.d. Aisch nicht erwünscht und werden von den Veranstaltungen verwiesen. Ebenso können diese keine Dienstleistungen etc. in Anspruch nehmen.


§10 Die Teilnehmenden erlauben die Veröffentlichung von Fotos in Publikationen, Zeitungsberichten und den Internetpräsenzen der Evangelischen Jugend im Dekanatsbezirk Neustadt a.d. Aisch. Diese Erlaubnis kann selbstverständlich widerrufen werden.